Kommentar zur Jagdgesetzberichterstattung
Die Jagd als Nutzungsrecht darf nicht mit dem Schutz von Wildtieren nach dem Arten- und Naturschutzrecht vermischt werden.
Die Jagd als Nutzungsrecht darf nicht mit dem Schutz von Wildtieren nach dem Arten- und Naturschutzrecht vermischt werden.
Im Jagdgesetz wird im Gegensatz zum Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz kein vernünftigen Grund zum Töten eines Tieres verlangt. Es muss nur als jagdbare Wildtierart gelistet sein. Das Jagdrecht sieht keine Arten- und Naturschutzmaßnahmen vor.
Wir demonstrieren für ein Verbot des Haustierabschusses, der Ausbildung von Hunden an lebenden Tieren und für ein Verbot von Totschlagfallen.
Argumentation der Tierschutz- u. Artenschutzverbände zum Herdenschutz und zur Tötung von Wölfen bestätigt.
Die Tötung von Tieren wird stets als primäre Lösung in Betracht gezogen.
Kommentar des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zu Schnellabschüssen von Wölfen
Ob Katzen, Hunde, Füchse, Vögel: Es gibt keinen vernünftigen Grund diese Tiere mittels der Jagd zu töten.
Änderung Jagdgesetz: Katzen und Muttertiere dürfen abgeschossen werden
Im Landkreis Uelzen wurde eine Wölfin getötet. Eine Abschussgenehmigung lag vor – allerdings für einen anderen Wolf!