• Tierschutz in der Landwirtschaft

Für mehr Tierschutz im Jagdrecht

Im Jagdgesetz wird im Gegensatz zum Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz kein vernünftigen Grund zum Töten eines Tieres verlangt. Es muss nur als jagdbare Wildtierart gelistet sein. Das Jagdrecht sieht keine Arten- und Naturschutzmaßnahmen vor.