Für mehr Tierschutz im Jagdrecht
Im Jagdgesetz wird im Gegensatz zum Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz kein vernünftigen Grund zum Töten eines Tieres verlangt. Es muss nur als jagdbare Wildtierart gelistet sein. Das Jagdrecht sieht keine Arten- und Naturschutzmaßnahmen vor.