„Falscher“ Wolf getötet

Nachdem bereits ein Wolf aus dem Rudel Herzlake bei Löningen erlegt wurde, der nicht für die dort aufgetretenen Nutztierrisse verantwortlich war, gibt es nun einen weiteren Fall im Landkreis Uelzen

Niedersachsen Umweltminister Olaf Lies und die weiteren Genehmigungsbehörden rechtfertigen jedoch diese Tötung, weil die beauftragten Jäger nicht in der Lage waren, die zu tötenden Wölfe richtig anzusprechen. Dass bedeutet, der Schütze konnte das Tier nicht eindeutig erkennen und beurteilen. Die Abschussgenehmigungen wurden aus diesem Grund bereits im Vorfeld erweitert, so dass der fehlerhafte Abschuss nicht geahndet werden kann bzw. muss.

Dem Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. liegen derzeit fünf Abschuss-genehmigungen vor. Die Übersendung weiterer, bereits erteilter Genehmigungen werden dem Verband aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung versagt, obwohl die relevanten Daten einfach geschwärzt werden könnten.

Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: “Nach Auswertung der uns vorliegenden Genehmigungen ist derzeit nicht auszuschließen, dass mit weiteren Abschussgenehmigungen die räumlichen Begrenzungen so gewählt wurden, dass die Masse der Wolfsterritorien in Niedersachsen in der Gesamtheit erfasst werden. Vor dem Hintergrund, dass Lies und die weiteren Genehmigungsbehörden ausdrücklich auch die Tötung von Wölfen in einem räumlichen Zusammenhang erlauben, wenn eine individuelle Identifizierung nicht möglich erscheint, erhärtet sich für uns der Verdacht, dass dadurch eine Jagd auf Wölfe durch die Hintertür eingeleitet wurde. Dies würde aus unserer Sicht auch erklären, warum uns und anderen Organisationen keine Einsicht in die Abschussgenehmigungen gewährt wird.“

Erschreckend ist auch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. „Mit dem Erhalt des Jagdscheines haben die Jäger eigentlich die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd zu beachten sind“, so Ruhnke.

Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert: Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wird, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt. Auch dann, wenn das Stück mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

„In Niedersachsen scheint man sich von den „Waidmännischen Pflichten“ nunmehr zu verabschieden“, bedauert Ruhnke.