Katzen im Visier des Jägers

Barbara Otte-Kinast plant im Rahmen der beabsichtigten Änderung des niedersächsischen Jagdgesetzes den Abschuss von Hauskatzen ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten, sobald diese sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten. Eine solche Regelung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und jeglichen vernünftigen Grundes. Dazu kommt, dass die Ministerin in den letzten Jahren viel Geld für die Kastration von freilebenden Hauskatzen zur Verfügung getellt hat. „Es hat den Anschein, dass man nun kein Geld mehr zur Verfügung stellen wird, weil ein Abschuss günstiger sein könnte“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.

Und nicht nur die Hauskatzen stehen im Visier der Ministerin. In den Setz- und Brutzeiten dürfen gemäß Bundesjagdgesetz bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Der Schutz insbesondere der Muttertiere ist seit 1953 ein zentraler Tierschutzbestandteil des Jagdrechtes und entsprechend seiner Bedeutung als Straftatbestand im Bundesjagdgesetz ausgestaltet.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen hat gemeinsam mit seinem Dachverband, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Tierschutzverein Bremen und mit dem Wildtierschutz Deutschland die Ministerin in einem offenen Brief aufgefordert, diese Änderungsvorschläge im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen zu revidieren.