EuGH stärkt den Schutz von Wölfen; wegweisendes Urteil

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-601/22 ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf hat.

Es wurde insbesondere der ernsthafte wirtschaftliche Schaden und andere Lösungen statt Abschuss definiert.

Wie bereits seit Jahren durch die Tierschutz- und Artenschutzverbände gebetsmühlenartig gegenüber den zuständigen Behörden, der Politik und den Wolfsgegnern artikuliert, hat nun das Oberste Europäische Gericht die Argumentation der Tierschutz- und Artenschutz-verbände bestätigt. Danach

–           bildet der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme,

–           müssen zunächst alle Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäune und Schutzhunde für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden.

Weiterhin rechtfertigen wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter sowie hohe Kosten für den Herdenschutz keinen Abschuss.

Die EU-Staaten – und somit auch Deutschland – müssen den Tierhalter:innen Geld zur Verfügung stellen, um ihre Herden zu schützen.

Darüber hinaus wird dadurch auch der konsequente Herdenschutz der Weidetierhalter:innen bestätigt, die sich bereits an die Situation angepasst haben, aber bisher dadurch gegenüber ihren Kollegen:innen, die den Herdenschutz vom Grund her ablehnen, Wettbewerbsnachteile erdulden mussten.   

Mit dem Urteil ist auch die derzeitige Wolfspolitik von Minister Christian Meyer gescheitert. Letztendlich war dem Minister die rechtliche Situation auch schon unter seiner Amtsführung des Landwirtschaftsministeriums bekannt.

Nun bleibt abzuwarten, ob die Befürworter der Tötung von Wölfen als primäre Lösung, dieses höchstrichterliche Urteil anerkennen und sich nun gemeinsam mit den Tierschutz- und Artenschutzverbänden dafür einsetzen, dass das Urteil des EuGH, insbesondere mit der Förderung der Schutzmaßnahmen, so schnell als möglich umgesetzt wird.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.

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Berichterstattung Tagesschau

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