Generell lehnen wir die Haltung von Tieren in zoologischen Einrichtungen nicht ab. Aber: Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere frei von Schmerz, Leiden und Schaden gehalten werden und die Gehege müssen hinsichtlich ihrer Größe, des Klimas und der Struktur so gestaltet sein, dass die Tiere ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen und ihr Sozialverhalten ausleben können.
Leider kommt es in Zoos immer wieder zu tragischen Vorfällen. Aktuell macht der Zoo Osnabrück negative Schlagzeilen. Eine Tierpflegerin wurde von einem Löwen angegriffen und ein Elefantenbaby musste eingeschläfert werden.
Wir haben den Zoo speziell zur Haltung der Tiere angeschrieben. Weiterhin interessiert uns das Obduktionsergebnis des kleinen Elefanten. Die Antworten werden wir hier veröffentlichen.
Zoos stellen eine Vielfalt an Tierarten zur Schau und oft wird der Vorwand des Artenschutzes dafür angegeben. Fakt ist jedoch, dass nur eine verschwindend geringe Zahl an bedrohten Tierarten durch Zuchtprogramme überhaupt erhalten werden kann. Viele Arten, wie Delfine, Elefanten oder Menschenaffen können kaum nachhaltig gezüchtet werden oder sind für eine Auswilderung vorgesehen.
Verhaltensstörungen (Stereotypien) sind ein deutliches Zeichen dafür, dass Tiere artwidrig gehalten werden und leiden. So war auch das Verhalten der Elefantengruppe im Zoo Osnabrück gegenüber dem Baby sehr auffällig.
Zudem sollten – auch aus Artenschutzgründen – keine Tiere der Natur entnommen werden. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, sollte auf die Haltung der Tierart in Zoologischen Gärten verzichtet werden.
Seit 2002 gibt es eine EU-Richtlinie indem die europäischen Zoos aufgefordert werden, ihre Tiere ihren biologischen Bedürfnissen entsprechend zu halten. Diese Vorgabe, die verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der EU ist, geht zwar über die Bestimmungen des Deutschen Tierschutzgesetzes hinaus, ist aber ebenso wie die allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes nur allgemein formuliert und ohne weitergehende konkrete Haltungsanforderungen.