Mahnwache Tiertransporte stoppen

Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat findet von 12 bis 14 Uhr vor dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin eine Mahnwache des Bündnisses „Kräfte bündeln“ -einem Zusammenschluss aus 60 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen sowie Expertinnen und Experten- statt. Bei der letzten Mahnwache waren wir dabei.

Die Mahnwache soll Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir daran erinnern, ein nationales Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten auszusprechen.

So wie es die Agrarministerkonferenz im April 2022 vorgeschlagen und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates im Juni 2021 empfohlen hat.

Ein solches Verbot ist nach dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdiensts des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2021 sowie dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 09.06.2022 möglich und nach dem juristischen Gutachten von Prof. Cirsovius vom 12.04.2021 sogar geboten.

Anfang 2023 hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten vorgelegt. Im Widerspruch zu den bis dahin vorgelegten Gutachten kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass einem nationalen Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten europäisches Handelsrecht entgegensteht und es deshalb nicht möglich ist.

In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass es keine gesicherten Erkenntnislage bzw. belastbare und valide Nachweise einer umfassenden und erheblichen tierschutzwidrigen Praxis für jedes einzelne Land gibt. Diese wären für ein generelles Verbot auch nicht erforderlich; es reicht die abstrakte Gefährdung und nicht die -bei der Versagung einer Genehmigung darzulegende- konkrete Gefährdung. Auch würde ein nationales Transportverbot u.a. zu einer willkürlichen und ungerechtfertigten Diskriminierung führen. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn das Transportverbot lediglich für die sog. Tierschutz-Hochrisikoländer ausgesprochen werden würde (so auch die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates). Es gibt genügend Berichte von NGO’s, wie es den Tieren in diesen Ländern ergeht. Allein durch eine Google-Abfrage kann schnell herausgefunden werden, welche außereuropäischen Länder überhaupt über ein Tierschutzgesetz verfügen.

Ein nationales Verbot nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TierSchG würde auch nicht -wie von der Bundesregierung ausgeführt- Art 10 EU-Ausfuhrverordnung widersprechen. „Sowohl die Union, als auch die Mitgliedstaaten den Bedürfnissen des Wohlergehens von Tieren als Gemeinschaftswert in vollem Umfang Rechnung tragen, was zum einen nationale Intensivierungen des tierschutzrechtlichen Mindeststandards im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nicht ausschließt, erst recht aber nicht Regelungen, die gerade der Durchsetzung europäischer Zielvorstellungen dienen, wenn hier Vollzugsproblematiken und Umgehungstatbestände ersichtlich werden.“ (so Gutachten NRW).

Bei der Abfertigung der Transporte besteht ein nachgewiesenes Vollzugsdefizit, da die Voraussetzungen der EU-Transport-VO von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden und es durchaus „genehmigungsfreudigere“ Landkreise gibt. Ein nationales Verbot wäre deshalb geradezu geboten.

Seit der Dokumentation „Geheimsache Tiertransporte“ aus dem Jahr 2017 setzen wir uns gegen Tiertransporte in Drittländer ein. Wir hatten mehrere Mahnwachen vor dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die letzte unserer Mahnwache fand am 30.04.2021 vor dem Nds. Landtag statt. Daraus ergab sich ein Gespräch im Ministerium. Letztlich hat die damalige Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zwei Tiertransporte in Drittländer u.a. tierschutzrechtlichen Gründen untersagt. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück auf Grund eines Eilantrages allerdings aufgehoben.

Das nationales Transportverbot ist mehr als überfällig und im Hinblick auf das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz geradezu geboten.

Am 20. September 2023 findet die nächste Mahnwache vor dem BMEL statt !

Wer nicht teilnehmen kann, sich aber trotzdem für die Tiere einsetzen möchte, fordert die hier verlinkte Postkarte bei uns an und schickt sie an Herrn Özdemir.