Mahnwache gegen Tiertransporte

Am 18. Oktober 2023 standen wir zusammen mit Mitgliedern des Tierschutznetzwerkes „Kräfte bündeln“ vor dem BMEL und forderten im Rahmen unserer 9. Mahnwache ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittländer. Eingeladen war u.a. die Bundesbeauftragte für Tierschutz Ariane Kari, die die Argumente für ein Transportverbot interessiert aufnahm und dieses Anliegen auch unterstützt. Ebenfalls vor Ort war die Berliner Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte -wie auch bei den Mahnwachen zuvor- keine Gesprächsbereitschaft.

Aktuell gibt es inzwischen eine Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/8682 vom 06.10.2023) auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu Lebendtiertransporten in Drittländer.

Die Bundesregierung führt in dieser Antwort u.a. aus, dass der Transport und auch die Behandlung der Tiere im Drittland tierschutzwidrig ist. Auch wird festgestellt, dass „nach Kenntnis der Bundesregierung kein Land auf den Import lebender Rinder angewiesen ist, da es in allen vom Fragesteller genannten Ländern mittlerweile entsprechende Herden/Bestände gibt“. Im Jahr 2021 betrug der Wert aller deutschen Exporte betrug rund 1˽379,35 Mrd. Euro. Der Wert der ausgeführten Zuchtrinder in die Europäische Union (EU) betrug 2021 rund 80,1 Mio. Euro, dies entspricht rund 0,006 Prozent der gesamten Ausfuhren Deutschlands. Der Wert der ausgeführten Zuchtrinder in Drittländer betrug 56,4 Mio. Euro, dies entspricht rund 0,004 Prozent der gesamten Ausfuhren Deutschlands
Äußerst fraglich, warum das Transportverbot bei dieser Erkenntnislage, unter Hinblick auf Artikel 20a GG sowie die Unterversorgung mit Rindfleisch in Deutschland nicht schon längst ausgesprochen wurde.

Auch wird in der Drucksache wie selbstverständlich vom Export von „Wiederkäuern zu Zuchtzwecken“ bzw. „Zuchtrindern“ gesprochen. Obwohl diese Begriffe weder verlässlich definiert noch ihre Einhaltung überprüft wird. Mangels geeigneter klimatischer Bedingungen sowie der fehlenden Futtergrundlage muss in Frage gestellt werden, ob die Tiere im Drittland überhaupt ihrer Bestimmung zugeführt werden können oder ob es doch eher um ihr Fleisch geht.

Ergänzende und einführende Informationen können unter der Veröffentlichung zur Mahnwache am 19.09.2023 eingesehen werden.