Kälbertransporte noch länger tierschutzwidrig?

Wieder einmal prescht das Land Niedersachsen mit einem tierschutzwidrigen Änderungsantrag nach vorne. Es geht um den Transport von Kälbern.

Erst letztes Jahr hatten sich die alle Bundesländer – auch Niedersachsen – geeinigt: Das Transportalter von Kälbern sollte von 14 auf 28 Tage heraufgesetzt werden. Aus Tierschutzsicht war das unbedingt notwendig, die Jungtiere erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren. Man einigte sich auf eine Übergangsfrist von einem Jahr. Grund: die betroffenen Betriebe mussten räumliche und personelle Kapazitäten schaffen.

Das Land Niedersachsen will jetzt diese Übergangsfrist um weitere zwei Jahre verlängern. Angeblich gibt es genehmigungsrechtliche Problematiken!

Dieser Antrag geht zu Lasten der Tiere, aber auch zu Lasten der Landwirte. Kleinere bäuerliche Betriebe „produzieren“ nicht so viele Kälber, so dass die Altersheraufsetzung oft keine Probleme bereitet. Lediglich die großen Milchviehbetriebe befürchten die Kosten- und Aufwandsfaktoren – und deren Lobby ist groß.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Änderungsantrag zurückzunehmen.