Die Landesregierung wird ab 01.03.2023 den Tierheimen in Niedersachsen aus dem Soforthilfeprogramm 1 Mio. € zur Verfügung stellen, um damit die finanzielle Not der Einrichtungen durch gestiegen Energie- und Tierversorgungskosten abzufedern.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Wir freuen uns, dass trotz der gegenwärtigen Krisen die Landesregierung dem Verfassungsrang unserer Mitgeschöpfe Rechnung tragen wird und unsere Tierheime finanziell entlastet werden sollen. Unsere Tierschutzvereine und die von ihnen betriebenen Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen sind angesichts der vielfachen Belastungen am Limit angelangt.“
Als kritische Infrastruktur im Rahmen der Gefahrenabwehr im Tierbereich stellen Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Niedersachsen die flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren und die Aufnahme von Tieren aus privaten Haushalten sicher.
Durch die Möglichkeit, amtliche Verwahrtiere und auch Abgabetiere aus privaten Haushalten aufnehmen zu können, stellen die Tierschutzvereine dem staatlichen Gemeinwesen eine Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren nicht vorhalten.
Ruhnke weiter: „In den Tierschutzvereinen und den ihnen angeschlossenen Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen wird tagtäglich durch das haupt- und auch ehrenamtliche Engagement vieler Tierschützer:innen eine außerordentlich wichtige Leistung erbracht und das Staatsziel Tierschutz mit Leben gefüllt. Nur durch dieses Engagement gelingt es, den karitativen Tierschutz und die amtliche Verwahrung von Tieren in Niedersachsen aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund appellieren wir an die Landesregierung, das Förderprogramm ggf. dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und eine jährliche und damit langfristige Förderung bereitzustellen, damit der Weiterbetrieb der Tierheime dauerhaft gesichert werden kann.“