Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast hatte die Novellierung des Jagdgesetzes angekündigt. Hauptziel der Änderungen: Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der Landestierschutzverband Niedersachsen spricht sich vehement gegen die Verschärfung aus.
„Die Gesetzesänderungen mussten bereits während der Beratungen mehrfach nachgebessert werden, da sie verfassungswidrig waren. Und die Wildschweine mussten dabei als sogenannte Bauernopfer herhalten, quasi Mittel zum Zweck“, berichtet Dieter Ruhnke, Vorsitzender vom Landestierschutzverband Niedersachsen.
Der Regierungskoalition sind bereits während der Beratungen die Begründungen zum Gesetz abhandengekommen. So wollte man vor allem die Übertragung des Virus von Wildschein zu Wildschwein verhindern – dafür sollen mehr Tiere geschossen werden.
„Mit dem Nachweis der ASP in Belgien musste die Regierungskoalition eingestehen, dass vorrangig der Mensch für den Eintrag verantwortlich ist und auch ohne Änderungen des Jagdgesetzes und ohne Prämienzahlungen wurden von 2017-2018 mehr Wildschweine in Niedersachsen geschossen als je zuvor.“, so Ruhnke.
Trotzdem wurde an der Novellierung des Jagdgesetzes festgehalten und damit haben die Regierungsfraktionen tiefe Eingriffe in die Grundsätze der Jagd und der Waidgerechtigkeit vorgenommen.
Dieter Ruhnke betont:“ Die Änderung des Jagdgesetzes hatte aus unserer Sicht allein die Zielrichtung dem Ministerium eine Generalvollmacht auszustellen, um waidgerechte Verbote des Bundesjagdgesetzes und Tierschutzauflagen nach Belieben aufzuheben.“ Otte-Kinast kann entgegen der Verbote des Bundesjagdgesetzes, z.B. die Jagd mit militärischen Waffen und Ausrüstung, aus Luft-/Kraft- und Wasserfahrzeugen und die Jagd mit Gift und verstümmelten lebenden Vögeln als Köder erlauben, ohne dass dies gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament begründet werden muss.
„Der allgemeine Verfall gesellschaftlicher Werte schreitet auch in der Politik fort und macht auch vor den Grundwerten des Tierschutzes nicht halt. Die Novellierung des Jagdgesetzes stellt einen eklatanten Tabubruch zu den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit dar und steht im krassen Gegensatz zu den verfassungsrechtlichen Zielen des Tierschutzes,“ betont Ruhnke.