Katastrophe mit Ansage; Offenbarungseid der Intensivschweinehaltung

Ein Schweinehalter aus dem Einzugsgebiet Emsbüren, dessen Betrieb im Sperrbezirk der Afrikanischen Schweinepest liegt, hat die Nottötung von 500 Schweinen beantragt. Seine Ställe seien voll, die Tiere zu schwer und er müsse bereits weitere bestellte Ferkel unterbringen.

Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: “Die Schweinehalter in Niedersachsen haben, obwohl seit Jahren die Gefährdung durch die Afrikanische Schweinepest bekannt ist, weiter gemacht wie bisher. Niemand war ernsthaft an der Änderung des vorhandenen Haltungsmanagements in der Schweinehaltung interessiert, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Das ist mehr als fahrlässig. Dieser Vorgang zeigt erneut, wie anfällig dieses – auf Kante genähte – Haltungssystem ist, das durch Festhalten an längst überholter fachlicher Praxis und durch politisches Aussitzen sehenden Auges vor die Wand gefahren wurde. Nach den Ausbrüchen in unseren Nachbarländern war es nie die Frage, ob, sondern nur, wann die Afrikanische Schweinepest in Niedersachsens Intensivschweinehaltung ankommt.“

Eine Genehmigung für die Nottötung seitens der Behörden zu erteilen, wäre tierschutzwidrig. Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund wäre im Sinne des Tierschutzgesetzes eine strafbare Handlung! Dieses hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in Bezug auf das Töten nicht vermarktungsfähiger männlicher Küken festgestellt. Aktuell Schweine, ohne sie zu verwerten, zu töten, weil die Ställe voll sind, um damit Platz für neue Tiere zu schaffen, wäre exakt dieselbe Handlung und ist damit eindeutig rechtswidrig.

Es stellt sich auch die Frage: Was haben die Verantwortlichen in Niedersachsen in den letzten Jahren unternommen, um der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest zu begegnen? Alles, was der zuständigen Ministerin, ihrem Ministerium und der Politik eingefallen ist, war, Zaunbaumaterial einzulagern, das niedersächsische Jagdgesetz zu ändern und Prämien für den Abschuss von Wildschweinen auszuloben.

Ruhnke weiter: „Die Maßnahmen der Verantwortlichen war einseitig auf die Jagd und auf das Töten möglichst vieler Wildschweine ausgerichtet, obwohl seit Jahren bekannt ist, dass der Eintrag des Virus in den Stall nicht durch Wildschweine, sondern durch den Menschen selber erfolgt. Die entstehenden Probleme des Intensivhaltungssystems „Schwein“ bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wurden bewusst ignoriert und erklärt im Ergebnis die derzeitige Hilflosigkeit der verantwortlichen Ministerin.“

Die derzeitige Situation des Schweinemästers ist allein durch das vom ihm genutzte Haltungssystem und durch seine Managementfehler verursacht worden. Mit seinem Antrag spekuliert er darüber hinaus auf eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse. Hierbei zahlt auch der Steuerzahler die Zeche: die Entschädigungskosten werden je zur Hälfte durch die Tierhalter*Innen und durch das Land Niedersachsen getragen.

Insgesamt liefern solche Seuchenfälle einen weiteren Beleg dafür, wie notwendig ein Systemwechsel ist – weg von einer Intensivtierhaltung. Je mehr Tiere auf engem Raum gehalten werden, umso weniger gelingt es, Seuchenfälle wie diese auf ein Minimum zu reduzieren und regional möglichst eng zu begrenzen. Hier hilft nur: runter mit der Besatzdichte.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 83 Mitgliedsvereinen, in denen rund 23.000 Tierschützer*Innen organisiert sind.

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