Die Landkreise Aurich und Wittmund holen die ausgefallenen Osterfeuer nun am Samstag,
- Oktober 2020 nach – und ignorieren den Tier- und Artenschutz.
Viele Tiere beginnen jetzt schon, sich ihre Winterquartiere einzurichten. Die zum Zwecke der Osterfeuer bereits im April aufgeschichteten Brennhaufen bieten dazu einen idealen Unterschlupf und Lebensraum für Igel, Feldhamster, Erdkröten, Molche, Ringelnattern und Insekten, die alle besonderen Schutz nach den naturschutzrechtlichen Regelungen genießen.
Seitens der Landräte wird aktuell die Verantwortung für die Durchführung der Osterfeuer auf die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden verlagert. Die Zuständigkeit des Natur-, Arten- und Tierschutzes und die Kontrolle zur Einhaltung desselben liegt nach den Rechtsvorschriften des Landes Niedersachsen ausnahmslos bei den Landkreisen. Hier stehen die Landräte in der Verpflichtung, den Rechtsvorschriften Genüge zu tun. Deren Verantwortung ist nicht teilbar!
Soweit eine unmittelbare Gefahr des Eintritts eines Schadens für den Natur-, Arten- und Tierschutz besteht, sind den einschlägigen Rechtsvorschriften zufolge die Verantwortlichen zur Überwachung und zur Gefahrenabwehr verpflichtet.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Ich bin erschrocken über die Vielzahl von Kreistagsabgeordneten und Ratsmitgliedern, die sich wegducken. Ihrer nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Verpflichtung zur Kontrolle der Verwaltung, und damit zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften, kommen sie nicht nach. Dies wird im nächsten Jahr zur Kommunalwahl zu thematisieren sein“.
Ein Entfachen der Osterfeuer führt zum qualvollen Tod vieler Tiere. Selbst durch ein Umsetzen/Umschichten der aufgeschichteten Brennhaufen kann nicht garantiert werden, dass sich keine Tiere mehr darin befinden oder neu ansiedeln werden.
„Alle Beteiligten, insbesondere die Bürgermeister, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die aktuellen Voraussetzungen für die Durchführung der Feuer nichts mit den Brauchtumsfeuern zu Ostern zu tun haben. Es handelt sich nicht um frisch aufgehäufte Schnitthölzer, die im Frühjahr nach einem Winterschnitt anfallen und die für die Feuer extra aufgeschichtet werden, sondern um Brennhaufen, die seit mehr als einem halben Jahr aufgeschichtet sind und vielen Tieren Unterschlupf geboten haben und immer noch bieten. Die Berufung auf den Runderlass der Ministerien zum Brauchtumsfeuer vom 02.04.2020 schlägt fehl, weil die darin vorgeschriebenen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Tiere nicht durchgeführt worden sind.“ so Ruhnke.
Die beabsichtigten Feuer werden dem ursprünglichen Zweck nicht gerecht und kann auch aus aktuellem Anlass nicht mit der Pflege eines Brauchtums gerechtfertigt werden. Gerade in Corona-Zeiten und vor dem Hintergrund der aktuell hohen Infektionszahlen sowie der damit einhergehenden Beschränkung der Besucherzahlen entfällt das Argument, hier würde es sich um ein Brauchtum handeln, da die Masse der Bürger von dieser Art der Veranstaltung ausgeschlossen ist.