Feiern in Corona-Zeiten steht vor Tier- und Artenschutz
Der Landkreis Leer plant die ausgefallenen Osterfeuer im Oktober nachzuholen – und bringt damit zahlreiche Tiere in Gefahr.
Viele Tiere beginnen jetzt schon, sich ihre Winterquartiere einzurichten. Die zum Zwecke der Osterfeuer aufgeschichteten Schnitthölzer bieten dazu einen idealen Unterschlupf und Lebensraum für Igel, Erdkröten, Molche, Ringelnattern und Insekten.
Ein Entfachen der Osterfeuer führt somit zum qualvollen Tod vieler dieser Tiere. Selbst durch ein Umsetzen/Umschichten der Reisighaufen kann nicht garantiert werden, dass sich keine Tiere mehr darin befinden oder neu ansiedeln werden.
Ein Osterfeuer zu Ostern erscheint aus religiöser und brauchtumsrechtlicher Sicht gerecht zu sein. Aus Sicht des Landesverbandes ist Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landesverbandes kommentiert: „Für uns ist ein Osterfeuer im Oktober ein reines „Nachholen“, ohne dem ursprünglichen Zweck gerecht zu werden. Gerade in Corona-Zeiten erscheint ein solches Vorhaben nicht zeitgemäß.“
Ein so spätes Osterfeuer ist für den Landesverband ein klarer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Danach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Der Landestierschutzverband hat Landrat Matthias Groote aufgefordert, die Osterfeuer im Landkreis Leer nicht zu genehmigen.