Landesweite Kastrationsverordnung für Freigänger-Hauskatzen beschlossen

Nach 10-jähriger vorbereitender Arbeit hat der Landestierschutzverband Niedersachsen einen weiteren Etappenerfolg einfahren können. Der Niedersächsische Landtag hat am 21.06.2023 die Landesregierung mit der Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung beauftragt. Der Beschluss im Landtag fiel einstimmig aus.

Nun muss die zuständige Ministerin, Frau Miriam Staudte, zügig diesen Beschluss des Landtages umzusetzen. Alle notwendigen auch rechtlichen Voraussetzungen liegen vor. Ausreden des Ministeriums, dass eine landesweite Kastrationsverordnung rechtwidrig sei, wie es seinerzeit dem damaligen Minister Christian Meyer suggeriert wurde, werden wir diesmal nicht hinnehmen. Der Auftrag des Parlaments ist eindeutig und somit ist nach Wegen zu suchen wie eine landesweite Kastrationsverordnung für Freigänger-Hauskatzen etabliert werden kann. Es geht um die Fragestellung wie es geht und nicht warum es nicht geht!

Der Bestand verwildert lebender Hauskatzen, die auch tiermedizinischer Hilfe bedürfen, vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Hinzu kommen unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Hauskatzen, die zum Ausgangspunkt neuer Ansammlungen werden.
Hauskatzen, die während der Corona-Zeit angeschafft und danach unkastriert ausgesetzt wurden, haben sich bereits jetzt unkontrolliert vermehrt und verstärken aktuell die bereits vorhandene Problematik, so dass die Fortpflanzungskette verwildert lebender Hauskatzen permanent aufrechterhalten bleibt. In Gebieten ohne Kastrationsverordnung ist aktuell ein Anstieg dieser Hauskatzen zu verzeichnen.

Der Nachwuchs landet regelmäßig in erbärmlichem Zustand in den niedersächsischen Tierheimen, die bezüglich der Unterbringung von Katzen landesweit und
dauerhaft an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Darüber hinaus werden die seit einigen Jahren in Niedersachsen stattfindenden Kastrationsaktionen, welche jährlich durch das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem Tierschutzverband und der Tierärztekammer mit Mitteln in nennenswert sechsstelliger Höhe ausgestattet werden, in ihrer Wirksamkeit geschwächt.

Die amtliche Verwahrung von Tieren in Niedersachsen – Fund-/Einziehungs- Unterbringungstiere – wird für die kommunalen Behörden überwiegend durch Tierheime in gemeinnütziger Trägerschaft erbracht. Die Versorgung und Unterbringung von Hauskatzen – alle aufgefundenen Hauskatzen sind zunächst als Anscheinsfundsache durch die Kommunen unterzubringen – stellen die Tierschutzvereine immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund dessen erwarten die Vereine dringend die Verordnung. Da die amtliche Verwahrung von Tieren eine freiwillige Dienstleistung und kein Tierschutz ist, werden die Vereine überlegen müssen, ob sie diese Dienstleistung weiter anbieten können, wenn keine landesweite Verordnung eingeführt wird. Nur mit der Verordnung besteht die Chance eine Reduzierung von freilebenden Hauskatzen, so dass es zu einer Entlastung – auch für die Kommunen – kommen kann.
Eine Kastrationsverordnung sorgt auch für Rechtssicherheit im Umgang mit aufgefundenen, unkastrierten Hauskatzen. Liegt eine solche Verordnung nicht vor, ist es im eigentlichen Sinne des Gesetzes rechtswidrig, eine Hauskatze – möglicherweise gegen den Willen des Besitzers – einzufangen, tierärztlich zu behandeln und zu kastrieren sowie entgegen des Verbotes der Tierschutzgesetzes (§ 3 Nr. 3)wieder auszusetzen.
Demnach dürfen Hauskatzen, die keinem Halter:in zugeordnet werden können und unkastriert sind, nur in den Gemeindegebieten eingefangen werden in der eine Rechtsgrundlage durch eine Verordnung geschaffen wurde. Dies gilt auch für eine landesweite Verordnung.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 85 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*In.