Hobbyjäger nutzen Gesetzeslücke

Pressemitteilung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

Landestierschutzverband fordert mehr Schutz für Elterntiere.

Niedersächsische Hobbyjäger nutzen Gesetzeslücke zu mehr Freizeitjagd.

Jagd auf fütternde und säugende Elterntiere ist verboten. Eine kuriose Landes-Verordnung für Niedersachsen erlaubt hingegen während der Brut- und Setzzeit das Schießen auf sogenannte Jungtiere, die bei praktischer Jagd kaum oder nicht von Elterntieren zu unterscheiden sind. Leidtragende sind verhungernde Kälber, deren Eltern versehentlich als „Jungtier“ erschossen werden.

„Mit dieser Verordnung gehen Unkunde der Behörden und Lobbyarbeit der Hobbyjäger Hand in Hand. Sie erweist sich in der Praxis als Gesetzeslücke und untergräbt den zeitgemäßen Tierschutzgedanken“, sagt Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Tierschutz lehnt Hobbyjagd während der Zeit der Jungenaufzucht aus ethischen Gründen generell ab.