Inakzeptabler Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Inakzeptabel sind die Referentenentwürfe mit Änderungen zum Tierschutzgesetz, die aktuell noch in der Ressortabstimmung sind. Das Tierschutzgesetz soll geändert werden, um mehr Tierschutz durchzusetzen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu
einen Referentenentwurf erarbeitet. Ein aus deutschlandweit tätigen Tierschutz- und
Tierrechtsorganisationen sowie Einzelpersonen aus der Wissenschaft bestehende Netzwerk fordert, zeitnah einen ausreichenden, dem Staatsziel Tierschutz entsprechenden
Referentenentwurf vorzulegen, der dem Grundgedanken, ein Gesetz zum Schutz der Tiere und nicht zur Unterstützung der Tier“Nutzer“ zu sein, endlich Rechnung trägt

Der im Mai 2023 durchgestochene Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sah noch die Regelung vor, dass wirtschaftliche Gründe kein vernünftiger Grund sind, um Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Der zweite, offenbar auf Druck des Bauernverbandes geänderte Referentenentwurf sieht diese Klarstellung und Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung nun nicht mehr vor:

Der Satz, dass wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen, wurde ersatzlos gestrichen.

Weitere, zwingend notwendige Rechtsänderungen zum Schutz der Tiere wurden weiterhin nicht in die Referentenentwürfe aufgenommen, so z. B. das Exportverbot lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, die richtlinienkonforme Anpassung des Tierversuchsrechts, wirksame und bundeseinheitliche Brandschutzvorgaben für Tierställe sowie ein ernsthaftes Verbot von Qualzuchten – auch bei sogenannten Nutztieren.

Auch die „Verstümmelung“ von landwirtschaftlich genutzten Tieren zum Zwecke der Optimierung wirtschaftlicher Interessen widerspricht eklatant dem Schutz der Tiere und ist zu verbieten. Beschönigend wird diese Verstümmelung mit dem Begriff „nicht-kurativer Eingriff“ umschrieben. In der Realität werden Schweinen, Schafen, Ziegen und auch Rindern die Schwänze abgeschnitten oder gekürzt. Kälbern werden die Hornknospen ausgebrannt und Rinder enthornt, Hühnern und Puten die Schnabelspitzen gekürzt. Die Tiere werden den nicht tiergerechten Haltungsbedingungen angepasst.

Wenige geplante Rechtsänderungen sind durchaus erfreulich: Zu dem Ausmähen von
Wildtieren durch Landwirte und auch für den Einsatz von Mährobotern im Privatgarten ist eine Vorschrift geplant, der zufolge der Nutzer von Mähmaschinen und Mährobotern alle technisch verfügbaren Schutzmechanismen einzubauen hat, um ein Ausmähen der Tiere – und damit schwere Verletzungen und/oder einen qualvollen Tod der Tiere – zu vermeiden. Auch ist in den Referentenentwürfen geplant, die Betäubungspflicht von Tieren vor deren Schlachtung auf Kopffüßer und Zehnfußkrebse auszudehnen. Die tierquälerische Praxis, Hummer unbetäubt in kochendes Wasser zu werfen, würde mit dieser Gesetzesänderung der Vergangenheit angehören. Auch Vorgaben für den Onlinehandel mit Tieren sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Dagegen halbherzig und in der Praxis vielfach wirkungslos sind die geplanten Änderungen zur Anbindehaltung von Rindern: Diese soll zwar grundsätzlich verboten werden. Erlaubt bleibt diese tierquälerische Haltungsmethode jedoch in kleinen Betrieben mit höchstens 50 Tieren, die aber hauptsächlich Anbindehaltung praktizieren. Auch erlaubt bleiben soll die monatelange Anbindehaltung bei sommerlicher Weidehaltung in genau diesen kleinen Betrieben. Damit versuchen die Autoren des Referentenentwurfs eine vermeintliche Legalisierung der sogenannten Kombinationshaltung, die aber ebenfalls Tierquälerei darstellt.
Auch ein guter Anfang für mehr Tierschutz bei der Schlachtung ist die verpflichtende
Videoüberwachung in Schlachthöfen. Allerdings: auch hier sind bestimmte Kleinbetriebe
ausgenommen.

Wir plädieren dafür, dass sich das für den Tierschutz zuständige BMEL die Änderung des Tierschutzgesetzes vornimmt, um ein Tierschutzgesetz zu schaffen, das dem Verfassungsrang und damit dem Schutz unserer Mitgeschöpfe endlich Rechnung trägt.