Hilflosigkeit im Umgang mit dem „Schwarzen Peter“ Wolf

Die Landtagsfraktionen der CDU und SPD wollen einen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag einbringen, um den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen.

Der Wolf ist der „Schwarze Peter“ der Landespolitik. Durch diesen Antrag wird zukünftig die Zuständigkeit bezüglich etwaiger Entscheidungen vom SPD-geführten Umwelt- in das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium von Barbara Otte-Kinast wechseln. Dies hatte der Umweltminister, Olaf Lies, schon 2019 erreichen wollen. Bis dato hatte sich die SPD dagegen ausgesprochen. Nun sah sich die SPD vermutlich gezwungen, ihren in Sachen „Wolf“ überforderten Umweltminister aus der Schusslinie zu nehmen.

Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Mit dieser Maßnahme verabschiedet sich die SPD Landtagsfraktion aus der Fortentwicklung des Wolfsmanagements in Niedersachsen, das durch die CDU noch nie gewollt war. Unter der Führung ihres Sprechers für Landwirtschaft im Ausschuss des Landtages, der gleichzeitig Präsident des Landesjagdverbandes ist, will die CDU eine reguläre Bejagung schnell ermöglichen. Es wird nun wissentlich in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck erweckt, dass eine Bejagung des Wolfes die Probleme des Herdenschutzes lösen würde. Im Zusammenhang mit den von unterschiedlichen Seiten definierten Obergrenzen, würde es trotz einer Bejagung des Wolfes bei den flächendeckenden Erfordernissen zum Herdenschutz bleiben – unabhängig von der Anzahl vorhandener Wölfe.“

Eine Aufnahme in das Jagdrecht würde aber aktuell nichts an der Situation verändern, da der Wolf weiterhin nach den Vorschriften der EU und des Bundes streng geschützt ist. Der Wolf wäre mit einer ganzjährigen Schonfrist zu belegen.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes hat die Politik mit dieser Entscheidung den Bezug zum Habitat Deutschland verloren. Fällt ein Tier durch arttypisches Verhalten auf und verursacht vermeintliche Schäden, heißt die einzige politische Lösung: so schnell als möglich die Tötung zu veranlassen.

„Wir betrachten mit Sorge, was für ein Schaden mit dieser politischen Entscheidung für den Tier- und Artenschutz in der Öffentlichkeit angerichtet wird. Fachlich umstritten wird sie weiteren Unfrieden stiften. Sie ist ein Affront gegen alle Tier-/Arten und Naturschützer und Naturnutzer, die daran arbeiten, ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidewirtschaft zu organisieren“, so Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachen.