„Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. lehnt das Auslöschen ganzer Rudel als nicht geeignet, unverhältnismäßig und vor allem als tierschutzwidrig entschieden ab.
Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist neben der Erlaubnis zur Tötung von Wolfswelpen auch der Abschuss von Wölfen, die den „zumutbaren Herdenschutz“ überwinden und Nutztiere töten, freizügig geregelt. Diese sogenannten „Schadwölfe“ dürfen – unabhängig von der Schonzeit – ganzjährig geschossen werden. Hinsichtlich des Herdenschutzes ist der Begriff „zumutbar“ nicht gleichbedeutend mit „technisch möglich“. Die neuen Regularien zum Umgang mit dem Wolf lesen sich eher wie ein Programm, welches Maßnahmen zur Bekämpfung eines Schädlings enthält. Auch für die Gattung „Wolf“ gilt der Individualschutz des Tierschutzgesetzes!
Die Landesjägerschaft Niedersachsen fordert seit Jahren gebetsmühlenartig, ganze Wolfsrudel auszulöschen, damit ein vermeintlich von den Elterntieren auf die Nachkommenschaft weitergegebenes Wissen vermieden werden soll. Einen belastbaren Nachweis, dass ganze Rudel den zumutbaren Herdenschutz überwinden, ist die Landesjägerschaft bisher schuldig geblieben.
Im Gegenteil: eine genetische Analyse kam zu dem Ergebnis, dass das gehäufte Rissvorkommen in keiner Kategorie von den Eltern an die Nachkommen weitergegeben wird. Ebenso wenig lassen die Fallzahlen der Nutztierschäden darauf schließen, dass sich alle Mitglieder eines Wolfsrudels an der Jagd auf Weidetiere beteiligen. Statistisch gesehen wäre es somit eine absolute Ausnahme, wenn mehrere Tiere eines Rudels an einem Riss beteiligt sind. Wobei sich bei einem solchen Ereignis, soweit es überhaupt stattfindet, neben der Verhältnismäßigkeit des Abschusses eines ganzen Rudels zusätzlich die Frage stellt: welches Tier tötet und welches Tier hat nur gefressen.
Das Wording des Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes sowie der Landesjägerschaft Niedersachsen „ Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“ offenbart eine zweifelhafte ethische Einstellung gegenüber der Gattung „Wolf“. Diese Denkweise entspricht weder weidgerechtem Handeln noch ist sie zielführend und verhältnismäßig, geschweige denn geeignet, Nutztiere zu schützen. Auf diese Weise wird in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck erweckt, eine Bejagung des Wolfes würde die Probleme des Herdenschutzes lösen. Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Dialogfähigkeit geht anders!
Das Privileg zum jagdlichen Töten kann auf Dauer nur mit einer ethisch verankerten Grundhaltung gesellschaftlich Bestand haben. Auf Grundlage der Musterpachtverträge des Landesjagdverbandes Niedersachsen, der dem Jagdpächter ein Sonderkündigungsrecht bei Anwesenheit von Wölfen oder Wolfsrudeln im Revier einräumt, stellt sich jedoch die Frage, ob nicht vielmehr das Bestreben, die Wirtschaftlichkeit der Jagdreviere durch den großzügigen Abschuss von Wölfen zu stabilisieren, der eigentliche Grund für diese zweifelhafte Äußerung des Präsidenten der Landesjägerschaft sein könnte.
Für den Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist ein ausreichender Herdenschutz weiterhin das mildere und effektivere Mittel zum Schutz der Nutztiere. Ein etabliertes Wolfsrudel und konsequent umgesetzter Herdenschutz reduziert die Gefahr für die Weidetiere erheblich.
Das populistische Agieren von Herrn Damann-Tamke ist ein Affront gegen die Weidetierhalter, die konsequent Herdenschutz anwenden und daran arbeiten, ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidewirtschaft zu organisieren und damit gegenüber ihren Kollegen:innen ohne bzw. mit zu geringem Herdenschutz einen Wettbewerbsnachteil erleiden.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender
Hintergründe:
1.)
Artikel HAZ 22.04.2026 „Bald Abschuss ganzer Rudel? Niedersachsen plant härteres Vorgehen gegen Wölfe
O-Ton Präsident der Bundesjäger- und Landesjägerschaft Herr Damann-Tamke: „Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“.
2.)
Link: Bericht zur stammbaumbasierten Analyse von Nutztierrissen im deutschen Wolfsbestand vom 05.12.2023
Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt Zentrum für Wildtiergenetik
Das Senckenberger Forschungsinstitut kommt in seiner genetischen Analyse auf der Grundlage von insgesamt 1596 Nutztierrissvorfällen (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Gatterwild) zu dem Ergebnis, dass das gehäufte Rissvorkommen in keiner Kategorie von den Eltern an die Nachkommen weitergegeben wurde.
3.)
Link: Fallzahlen in der Schadenstabelle Nutztierschäden Wolf des NLWKN
Von den seit Rückkehr des Wolfes insgesamt 3273 Nutztierschäden mit amtlich festgestelltem Verursacher Wolf in Niedersachsen konnten insgesamt 1192 Fälle einem Individuum zugeordnet werden. Davon wurde in 107 Fällen ein zweites und in nur 10 Fällen ein drittes Individuum nachgewiesen.
Berücksichtigt man hierbei ausschließlich Wölfe, die zweimal oder mehr Mindestschutz (ja oder plausibel) überwunden haben, so bekommt man aktuell auf sieben Wölfe (davon sind drei nicht als territorial bei der DBBW geführt, vermutlich zu jung und gerade erst etabliert).
GW3152m 2 nicht gelistet
GW4580f 2 nicht gelistet
GW2350m 2 Rotenburg
GW3190m 3 Buchholz in der Nordheide
GW4945m 3 nicht gelistet
GW3559m 7 Wolfsburg
GW2492f 8 Cuxhaven
4.)
Muster-Jagdpachtvertrag § 9 Kündigung
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.
Bildnachweis: shutterstock_314952044_Zoonar_Wolfswelpen