Niedersachsen beginnt die Anbindehaltung von Rindern zu untersagen

In naher Zukunft soll die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben haben heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung, in der auch der LOandestierschutzverband Niedersachsen vertreten ist, wurde ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist.

Mit dem Erlass soll nun in Zukunft auch die sogenannte kombinierte oder saisonale Anbindehaltung untersagt werden. Auch wenn wir uns eine kürzere Übergangsfrist im Sinne der jetzt betroffenen Tiere gewünscht hätten, ist Niedersachsens Schritt ein wichtiges Signal für die restlichen Bundesländer – insbesondere Bayern und Baden-Württemberg – sowie für die Bundesregierung.

Hierzu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen:

„Nachdem auf Bundesebene schon in der letzten Bundesregierung ein Verbot der Anbindehaltung mutlos ausgesessen wurde, ist auch bei dem aktuellen Bundeslandwirtschaftsminister ein Ausstieg aus der Anbindehaltung ausgeschlossen. Da in Niedersachsen nach einer Erhebung weit mehr Betriebe als vermutet mit einer Anbindehaltung von Rindern verortet sind, war es aus unserer Sicht nur konsequent, die Thematik in den Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung einzubringen, um einen gemeinsamen Weg zum Ausstieg aus der Anbindehaltung auf Landesebene in Niedersachsen zu finden. Die Anbindehaltung stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, sie widerspricht den elementaren Bedürfnissen von Rindern. Aus diesem Grund ist der Ausstieg aus der Anbindehaltung dringend geboten, zumal diese Haltungsform bei anderen Tierarten schon lange verboten ist. Neben der Tatsache, dass die Anbindehaltung eine völlig veraltete Haltungsform darstellt, verschafft sie darüber hinaus den Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Rinder nach wie vor in dieser Form halten, durch die kostengünstige Haltung gegenüber tierschutzgerechteren Haltungsformen einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil – ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der
Tiere. Als Landestierschutzverband sind wir diesmal mit unserer Zustimmung mehr als einen Schritt auf die Tierhalterinnen und Tierhalter zugegangen und haben auch die langen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen für Umbaumaßnahmen mitberücksichtigt, damit zumindest in Niedersachsen die ersten Schritte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung für Rinder eingeleitet werden können.“