Lebendtiertransporte in Nicht-EU-Staaten

Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen, die aktuell die Abfertigung von Lebendtiertransporten in bestimmten nicht EU Staaten untersagt haben, weil die systematischen Missstände in diesen Ländern keine Ausnahme, sondern der Regelfall sind und somit ein hohes Risiko anzunehmen ist, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen in diesen Ländern nicht eingehalten werden. Die Minister stellen sich hier hinter ihre Amtsveterinäre*Innen, damit diese nicht Gefahr laufen wegen Beihilfe zur Tierquälerei angeklagt zu werden.

Statt sich den Entscheidungen von Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen anzuschließen scheut Frau Otte-Kinast als Ministerin die Übernahme von Verantwortung.

Das Ministerium überlässt es den Amtstierärtzen*Innen, ob sie solche Transporte abfertigen und haben die Amtstierärtze*Innen darauf hingewiesen, dass sie sich nicht der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar machen, wenn der Straftatbestand der Tierquälerei lediglich für möglich gehalten wird. Nur wenn die Amtstierärzte*Innen nachweisen können, dass es durch die handelnden Personen vor Ort beabsichtigt ist die Tiere zu quälen, liefe man Gefahr sich der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar zu machen. In diesem Fall wäre die Genehmigung nicht zu erteilen und das Ministerium empfiehlt zur Rechtssicherheit die Dokumentation der tierschutzrechtlichen Gründe. Die zuständigen Landkreise in Niedersachsen wurde aufgefordert, dies bei der Entscheidung zur Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer zu berücksichtigen.

Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes: „Warum wird eine einseitige Empfehlung an Amtstierärzte gegeben, die suggeriert, dass nur die Verweigerung der Genehmigung für einen Transport dokumentiert und begründet werden muss, aber eine Erteilung hingegen keine Rechtfertigung braucht, um Rechtssicherheit zu erlangen?

Ruhnke ergänzt weiter: „Frau Otte-Kinast und ihr Ministerium offenbaren eine weitere Entscheidungsschwäche die dafür sorgt, dass der Vollzug in Niedersachsen weiter geschwächt wird. Nicht nur das die abfertigenden Amtstierärzte*Innen weiterhin in einem Gewissenkonflikt stehen, nun müssen sie sich auch darauf einstellen, dass sie keine Rückendeckung ihrer Ministerin erhalten, wenn sie nicht eindeutig und rechtsicher die Verweigerung einer Genehmigung nachweisen können.“

Dieses verantwortungslose Handeln des Ministeriums wird dafür Sorge tragen, das Lebendtiertransporte in Drittländer weiter in Niedersachsen abgefertigt werden. Den betroffenen Tieren steht damit weiterhin ein grausamer Leidensweg auf dem Transport und eine grausame betäubungslose Tötung in den betroffenen Ländern bevor

Die Ministerin wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen aufgefordert, die Abfertigung von Tiertransporten aus Niedersachsen in bestimmte Drittländer zu beenden und sich gemeinsam mit Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen für eine tiergerechte bundeseinheitliche Lösung einzusetzen.