Landesweite Kastrationsverordnung für Hauskatzen in Schleswig-Holstein eingeführt

Während die Verantwortlichen in Schleswig-Holstein nun innerhalb kürzester Zeit eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht haben, so dass diese zum 01.07.2026 eingeführt werden kann und auch weiterhin Landesmittel für die Fortführung der seit Jahren erfolgreichen Katzenkastrationsaktionen freilebender Hauskatzen zur Verfügung stellen, verstaubt eine entsprechende Verordnung in Niedersachsen auf den Schreibtischen des Niedersächsischen Innen- und Landwirtschaftsministeriums. Darüber hinaus sorgen die kommunalen Spitzenverbände für eine Verschleppung der Verordnung. Auch wurden bisher keine Haushaltsmittel für die Verstetigung der niedersächsischen Katzenkastrationsaktion in den Landeshaushalt eingestellt.

„Neidvoll schauen wir über die Landesgrenze. Jahr für Jahr kämpfen die Ehrenamtlichen in unseren Tierschutzvereinen gegen die Katzenflut an“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. „Die niedersächsischen Tierschutzvereine gelangen bei der Versorgung und Unterbringung von Katzen Jahr für Jahr an die Kapazitätsgrenzen und überschreiten oftmals auch in personeller und finanzieller Hinsicht ihre Belastungsgrenzen “

„Wir brauchen dringend die Umsetzung der bereits am 21.06.2023 vom niedersächsischen Landtag beschlossene landesweite Katzenschutzverordnung, die Halter*innen von Freigängerkatzen verpflichtet, diesen nur kastriert Freigang zu gewähren“, so Ruhnke weiter.

Viele Bürger:innen und Ehrenamtliche in den Tierschutzvereinen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz und sorgen mit ihrer Katzenschutzarbeit dafür, dass Behörden praktisch als auch finanziell entlastet werden. Das verdient großen Respekt und große Anerkennung für dieses ehrenamtliche Engagement.  Dieser Teil der Bevölkerung leistet seinen gesellschaftlichen Beitrag! Es fehlt jedoch der Beitrag der Verantwortungsträger auf der niedersächsischen Landesebene, die mit der Einführung einer landesweiten niedersächsischen Katzenschutzverordnung einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen könnten, um für eine dauerhafte Entlastung bei der ehrenamtlichen Katzenschutzarbeit zu sorgen.

Wir hoffen, dass die Entscheidung in Schleswig-Holstein zu einer Motivation der Entscheidungsträger in Niedersachsen führt, nun endlich auch den Parlamentsbeschluss in Niedersachsen mit Leben zu füllen.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind.
Kontakt zu unserer Pressestelle unter: info@tierschutzniedersachsen.de

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