Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) zugestimmt und für die Verbandsbeteiligung freigegeben.
Nach langwierigen Beratungen und den übertriebenen Protesten der Landesjägerschaft Anfang diesen Jahres wird nun ein Entwurf vorgelegt, der für den Tierschutz mit Licht und Schatten belegt ist. Schwer wiegt hierbei auch, dass die Landesjägerschaft seinerzeit von der SPD-Landtagsfraktion verlangt hat, sich von den aus Sicht der Jägerschaft vermeintlich rein ideologisch begründeten Änderungen des Jagdgesetzes hin zu mehr Tierschutz im Jagdrecht klar und unmissverständlich zu distanzieren. Sachlichkeit geht anders.
Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass die Landesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Absichten zur Änderung des NJagdG teilweise in den Entwurf zur Änderung des NJagdG hat einfließen lassen.
Wir freuen uns, dass ein wesentlicher Baustein für den Tierschutz mit dem beabsichtigten Verbot von Totschlagfallen erreicht wurde. Betrübt müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass scheinbar deren Einsatz für die Bejagung von Steinmardern in Siedlungsbereichen weiterhin erlaubt bleiben soll.
Die Beendigung der kommerziellen Jagdausübung in Jagdgattern ist aus Sicht des Tierschutzes und auch aus Gründen Waidgerechtigkeit längst überfällig. Die vorgesehene Übergangszeit von 5 Jahren ist aber zu beanstanden.
Dass die Baujagd verboten wird, begrüßen wir ausdrücklich. Es bleibt aber der schwerwiegende Wermutstropfen, dass die Baujagd für Kunstbauten erhalten bleibt, die einen nicht unerheblichen Anteil an dieser Art zu jagen ausmacht.
Der Hundeabschuss wird beendet und durch das Betäuben oder Einfangen eines betroffenen Hundes ersetzt. Wir befürworten ausdrücklich diese Maßnahme, weil hiermit den Rechtsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung milderer Mittel zum Eingriff in die Eigentumsrechte des Hundehalters nun auch in das Jagdrecht Einzug gehalten hat.
In diesem Zusammenhang ist aber berechtigte Kritik daran zu äußern, dass der Hauskatzenabschuss beibehalten wird, auch wenn die räumliche Entfernung erweitert wird und der Jagdschutz nur für erkennbar verwilderte Hauskatzen gelten soll. Hauskatzen sind Haustiere und somit stellt sich die Frage, warum einem Hundehalter die Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung milderer Mittel bei seinem Hund zugebilligt werden, aber der/dem Katzenhalter:In diese Recht vorenthalten wird und sie/er den schwerwiegendsten Schaden an seinem Eigentum – den Tod seines Tieres – hinnehmen muss. Auch Hauskatzen können betäubt oder eingefangen werden.
Auch wenn aus Sicht des Tierschutzes ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren wünschenswert gewesen wäre, schauen wir jedoch mit Interesse auf die beabsichtige Verordnungsermächtigung zur Ausbildung von Jagdhunden.
Hiermit könnte eine zeitgemäße Jagdhundeausbildung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgeschrieben werden, die unter ethischen Gesichtspunkten geboten, waidgerecht, sittlich begründet und dem Geist der Gegenwart entspricht, aber auch eine Klarstellung von rechtlichen Regelungen beinhaltet.
Kritisch sehen wir jedoch, dass die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen beibehalten wird. Obwohl bereits durch die dänische Jägerschaft das Ministerium, die Landesjägerschaft und weiteren Beteiligte, wie Tierärzteschaft und Tierschutzverbände, vor Ort darüber unterrichtet wurden, dass sich die Ausbildung von Jagdhunden an einer Fuchsattrappe in Dänemark erfolgreich etabliert hat, will man hierzulande diese Art der Ausbildung weiter prüfen und in Forschungsvorhaben investieren. Bis hierzu Erkenntnisse vorliegen, werden die Füchse weiterhin für die Ausbildung von Jagdhunden unter tierschutzwidrigen Umständen gehalten
Zumindest hätten wir erwartet, dass auch die Ausbildung an lebenden Enten weiteren Prüfungen und Forschungen unterzogen wird, um alternative Methoden zu untersuchen und entsprechend der dadurch gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt werden.
Unabhängig von den beabsichtigten Vereinbarungen und dem nunmehr vorbereiteten Entwurf des NJagdGes ist es aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass weiterhin das Ziel, eine Modernisierung des Jagdrechts zu erreichen, nicht aus den Augen verloren wird, um den Weiterentwicklungen des Natur- Arten- und Tierschutzes Rechnung zu tragen. Wir erwarten nun die Verbändeanhörung.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind. Kontakt zu unserer Pressestelle unter: Info@tierschutzniedersachsen.de
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