Seit fast 30 Jahren (!) ist bekannt, dass Tiertransporte in Staaten außerhalb der EU mit unvorstellbarer Tierquälerei verbunden sind. Die Quälerei betrifft sowohl die Transportbedingungen als auch das Entladen und die anschließende Schlachtung der Tiere.
Es ist dabei völlig irrelevant, ob die Tiere als Zucht- oder Schlachtvieh deklariert sind, weil die Bezeichnung Zuchtvieh Etikettenschwindel ist. Dafür spricht, dass der jahrelange Export angeblicher Zuchtrinder in die Türkei, die Maghreb-Staaten, in Staaten der ehemaligen Sowjetunion u.a. bisher nicht zum Aufbau nennenswerter Tierpopulationen für die Milchproduktion geführt hat. Allein der niedrige Milchpreis bei hohem Fleischpreis bspw. in der Türkei zeigt, dass die Tiere direkt der Schlachtung zugeführt werden. In Zeiten von künstlicher Besamung und Embryotransfer gibt es keinen vernünftigen Grund zum dauerhaften Export lebender Zuchttiere.
Überhaupt fehlt es in den genannten Ländern an geeigneten klimatischen Bedingungen, an Futtergrundlagen sowie an Wissen und Können zum Umgang und zur Zucht Schwarzbunter Hochleistungsrinder.
Schon lange hätte die Bundesregierung den leidvollen Tiertransporten in diese Länder ein Ende setzen müssen. Sie ist in der Pflicht, sich ans Grundgesetz (Art 20a) und an das Tierschutzgesetz zu halten. Für Tierquälerei gibt es keinen vernünftigen Grund.
PolitikerInnen, die diese Tierquälerei sehenden Auges nicht unterbinden, werden sich zu Recht fragen lassen müssen, ob sie wirtschaftliche Interessen über ethische Grundprinzipien stellen.
Wir fordern von den Amtschefinnen und Amtschefs, sich auf der Agrarministerkonferenz für folgende Punkte einzusetzen:
- den Export lebender Schlacht- und Zuchttiere in Drittstaaten unverzüglich zu verbieten,
- die Bundesregierung dazu aufzufordern, sich auch auf europäischer Ebene für ein Exportverbot lebender Tiere in Drittstaaten einzusetzen und alle bestehenden Abkommen zum Export lebender Tiere in Drittländer aufzulösen,
- AmtstierärztInnen und amtliche TierärztInnen nicht länger der Situation auszusetzen, sich entweder durch Abfertigung der Transporte der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig zu machen oder bei Weigerung dem enormen Druck seitens der Wirtschaft ausgeliefert zu sein,
- ein grundsätzliches Transportverbot von Nutztieren über acht Stunden (inklusive Be- und Entladezeiten) durchzusetzen,
- die Kontrollfrequenz von Tiertransporten auf der Straße zu erhöhen und festgestellte Verstöße abschreckend zu sanktionieren,
- die Schlachtung von Tieren am nächstgelegenen geeigneten Schlachthof vor-zuschreiben,
- den Transport von Fleisch und Samen von Zuchttieren anstelle lebender Tiere verpflichtend einzuführen.