Die CO₂-Betäubung von Schweinen steht seit vielen Jahren in der Kritik, weil sie bei den Tieren Panik, Atemnot und starke Stressreaktionen auslösen kann. Wenn solche Praktiken dokumentiert werden, wie im betroffenen Schlachthof erfolgt, müssen Behörden prüfen, ob ein Einschreiten erforderlich ist.
Veterinärämter spielen dabei eine zentrale Rolle. Auf Grundlage der Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind diese Behörden dafür verantwortlich, tierhaltende Betriebe, aber auch die Schlachthöfe zu kontrollieren, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Als Landestierschutzverband Niedersachsen haben wir uns dazu entschieden, diese Klage zu erheben, weil aus unserer Sicht eine grundsätzliche Entscheidung zur Art und Weise einer Betäubung erforderlich erscheint und der Landkreis auf unserer Aufforderung eine Anordnung im Rahmen § 16a zum Unterbinden der CO₂-Betäubung zu erlassen nicht reagiert hat.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist der Auffassung, dass diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen europäische Vorgaben zum Schutz von Tieren bei der Tötung verstößt. Wir werfen dem zuständigen Veterinäramt vor, trotz der bekannten Probleme und einer fachlichen Aufforderung nicht eingegriffen zu haben.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu haben sich weiterentwickelt, so dass zu klären ist, ob die CO₂-Betäubung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft noch angewendet werden darf.
Hintergrund: CO₂-Betäubung bei Schweinen
In der Europäischen Union (EU) werden schätzungsweise 67 % der geschlachteten Schweine mit CO₂ betäubt.1 Schätzungen zufolge werden etwa 80 % der Schweine in Deutschland vor der Schlachtung mit CO₂ betäubt.2 Das entspricht jährlich rund 35 Millionen Tiere. Dabei werden die Schweine in Gondeln in eine Grube gefahren, in der sich eine hohe Konzentration von Kohlendioxid befindet. Das Bewusstsein verlieren die Tiere erst nach ca. 30 Sekunden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die hohe CO₂-Konzentration bei Schweinen Schmerzen aufgrund der Schleimhautreizung sowie starke
Stress- und Abwehrreaktionen auslöst. Durch die Atemnot erleiden die Tiere ein panisches Erstickungsgefühl, das in Angstzuständen und Panikattacken mündet. Bereits bei vergleichsweise niedrigen Konzentrationen zeigen die Tiere aversives Verhalten wie Fluchtversuche, heftiges Atmen oder Schreie.
Diese Effekte stehen seit vielen Jahren aus tierschutzfachlicher Sicht in der Kritik. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte bereits 2004 fest, dass Schweine auf CO₂ deutlich aversiv reagieren und dass das Verfahren mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden ist. In einem neuen Gutachten aus dem Jahr 2020 empfiehlt die Behörde, Betäubungsverfahren mit hohen CO₂-Konzentrationen durch Methoden zu ersetzen, die Schmerzen, Angst und Atemnot vermeiden.
