Nachdem die beiden letztjährigen Katzenkastrationsaktionen mit über 4.800 Kastrationen weiblicher und männlicher freilebender Hauskatzen so erfolgreich wie noch nie zuvor verlaufen sind, stellt das Land Niedersachsen nunmehr weitere 163.000 Euro zur Verfügung, so dass die Katzenkastrationsaktion freilebender Hauskatzen weitergehen kann. Die Aktion ist für den Zeitraum vom 17. März bis 30. April 2025 ausgeplant.
Diese Summe wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen und Deutschen Tierschutzbund um jeweils 15.000 €, durch den Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine mit 15.000 € und durch TASSO und den Bund gegen den Missbrauch von Tieren um je 10.000 € aufgestockt, so das weitere 65.000 € zur Verfügung.
„Die niedersächsischen Tierheime sind mittlerweile nicht nur bei der Versorgung und Unterbringung von Katzen an die Kapazitätsgrenzen gelangt, sondern haben auch in personeller und finanzieller Hinsicht ihre Belastungsgrenzen erreicht. Wir brauchen dringend die Umsetzung der bereits vor mehr als einem Jahr von der Landesregierung beschlossenen landesweiten Katzenschutzverordnung, die Halter*innen von Freigängerkatzen verpflichtet, diesen nur kastriert Freigang zu gewähren“, so Dieter Ruhnke Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.
Kastriert werden bei dieser Aktion nur Straßenkatzen ohne direkten menschlichen Bezug, die vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet wurden. Katzen, die einer Besitzerin bzw einem Besitzer zugeordnet werden können, sind von der Aktion ausgenommen.
Auch diese Kastrationsaktion richtet sich an Tierschutzvereine, Tierheime und Ehrenamtliche, die eine Futterstelle mit freilebenden Hauskatzen (Straßenkatzen) betreuen. Unkastrierte freilebende Katzen können bei in Niedersachsen niedergelassenen Tierärzten vorgestellt, dort kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden. Die Tiere können, soweit sie den Bezug zum Menschen nicht herstellen können, nach erfolgter Kastration und einer Erholungsphase mit einer Nachversorgung an ihrer Futterstelle weiterleben. Die weiteren Bedingungen sind unter dem Link https://www.tknds.de/katzenkastrationsaktion-2025/ im Mitgliederportal der Tierärztekammer abrufbar.
Hintergrund der Aktion
Noch immer leben viele Katzen als Straßenkatzen ohne direkten Bezug zu Menschen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von entlaufenen, ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich allein gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Straßenkatzen und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die auf eine menschliche Versorgung angewiesen sind, auch wenn sie den direkten Bezug zum Menschen verloren haben.
Denn: ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z.B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei einem Freigang anstecken können.
Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population freilebender Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt und es wird verhindert, das neue Populationen entstehen. Damit geht eine erhebliche Reduzierung der Streifgebiete einher, weil die „Partnersuche“, als Anlass für das Umherstreifen, unterbunden wird.