Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Gesetz, das jeder Bürgerin und jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen sichert, zum Beispiel Akteneinsicht oder Auskunft. Seit dem 1. Januar 2006 in Kraft, regelt es den Zugang zu Dokumenten wie Protokollen oder E-Mails und hat das „Amtsgeheimnis“ abgeschafft.
In fast allen Bundesländern gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – nur Niedersachsen und Bayern verweigern sich bislang. Damit bleibt unser Bundesland in Sachen Transparenz und Bürgerrechte zurück.
Für uns als Tierschützer hat das ganz konkrete Folgen:
Keine Auskunftspflicht der Behörden: Im Vollzug des Tierschutzgesetzes sind Veterinärämter nicht verpflichtet, uns Auskunft zu geben. Ohne IFG bleiben wichtige Informationen über Kontrollergebnisse, Genehmigungen oder Maßnahmen verborgen.
Weniger Kontrolle – weniger Schutz für Tiere: Wenn wir nicht erfahren dürfen, wie Behörden handeln, können wir Missstände kaum aufdecken und Verantwortlichkeiten einfordern.
Transparenz schafft Druck: Mit einem IFG müssten Behörden Anfragen beantworten – und es würde deutlich schwerer, Tierleid oder unzureichende Kontrollen zu verschweigen.
Gleichstellung mit anderen Bundesländern: Was in Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein längst Standard ist, darf Niedersachsen nicht länger verweigern.
Deshalb bitten wir euch dringend: Unterstützt die Petition 179709 und verbreitet sie in euren Vereinen, Netzwerken und auf Social Media. Jede Stimme bringt uns einen Schritt näher an mehr Transparenz – und damit an mehr Tierschutz.
Hier geht’s direkt zur Petition:
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=154