Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Tötung der männlichen Küken geht weiter

Von den Brutbetrieben kann nicht eine sofortige Umstellung der Betriebsweise verlangt werden – so lautet die Erklärung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Betriebe müssten mit hohem Aufwand die männlichen Küken aufziehen. Da aber ein Verfahren zur Geschlechterbestimmung bald möglich sein wird, müsste dann nochmals der Betrieb umgestellt werden. Um eine doppelte Umstellung zu vermeiden, wird die bisherige Praxis fortgesetzt.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen kritisiert diese Entscheidung. Seit 2002 ist im Grundgesetz das Staatsziel Tierschutz aufgenommen – in der Praxis wird es allerdings viel zu häufig nicht umgesetzt.

Wirtschaftliche Interessen stehen über Tierschutz!?

„Wir hätten uns eine konkretere Entscheidung gewünscht, da das Thema ja bereits seit mehreren Jahren bekannt ist. Jetzt setzten wir alles daran, dass diese „Übergangsfrist“ so kurz wie möglich gehalten wird“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender vom Landestierschutzverband Niedersachsen. „Die wirtschaftlichen Interessen werden aktuell wieder einmal über den Tierschutz gestellt. Die Landwirtschaftsministerin setzt jetzt alles auf die Geschlechterbestimmung, aber das Thema ist noch nicht abgeschlossen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat aber auch eindeutig erklärt, das wirtschaftliche Interessen an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger für das Töten der männlichen Küken sind. „Diese Erklärung unterstützen wir selbstverständlich voll und ganz“, so Ruhnke.

Die Geschlechtsbestimmung im Ei ist nur eine technische „Lösung“

Das eigentliche Problem liegt im System: Es ist ausgerichtet auf die Legeleistung bei den Hühnern und die damit einhergehenden tierquälerischen Haltungsmethoden.


Die Geschlechtsbestimmung im Ei kann nur eine Übergangslösung darstellen und ist aus Sicht des Landestierschutzverbandes nur zu akzeptieren, wenn ein Schmerzempfinden des Embryos sicher ausgeschlossen werden kann.

Das ist bei der vom BMEL favorisierten „SELEGGT-Methode“ nicht der Fall, da die Eier zunächst bis zum achten Tag bebrütet sein müssen. Die spektroskopische Methode dagegen kann bereits ab dem vierten Bruttag eingesetzt werden.


Der Landestierschutzverband setzt für das sogenannte Zweinutzungshuhn ein. „Wir brauchen Rassen, die Eier legen, aber auch für die Fleischgewinnung genutzt werden können. Mit dem Zweitnutzungshuhn wird nicht nur das ethische Problem gelöst, männliche Küken zu töten, sondern es fallen auch zuchtbedingte tierquälerische Probleme bei den Lege- und Masthühnern weg“, erklärt Ruhnke.