Änderung des Tierschutzgesetzes

Am 26. September wird der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz ins Parlament eingebracht; es soll Ende Oktober verabschiedet werden. Die größte Tierschutzgesetznovelle seit über zehn Jahren ist eine historische Chance, den Tierschutz in Deutschland voranzubringen und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht zu werden.

Nach Auffassung von neun Tierschutzorganisationen verlängert die geplante Tierschutzgesetznovelle allerdings Tierleid und ist teils verfassungswidrig: Der aktuelle Entwurf ist an vielen Stellen wissenschaftlich nicht haltbar, genügt nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz und ist nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar.

Hierzu hat sich der Landestierschverband Niedersachsen gezielt an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewendet deren Wahlkreis in Niedersachsen liegt. Das Anschreiben ist hier verlinkt.

Wir halten die wenigen geplanten Verbesserungen im vorgelegten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes an vielen Stellen für unzureichend, löchrig und derart unscharf formuliert, dass diese Neuerungen an nur wenigen Stellen wirklich werden greifen können. Viele Änderungen werden überdies in Form von Verordnungsermächtigungen den Ländern zur Umsetzung überlassen, so dass hier die Gefahr eines deutschlandweiten Flickenteppichs tierschutzgesetzlicher Regelungen besteht.

Zusätzlich haben wir auf die fehlende Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbrauchsstiftung hingewisen von der nirgendwo mehr die Rede ist, geschweige denn Umsetzungsideen seitens der Koalitionspartner in Angriff genommen werden.

Unsere Tierschutzvereine srellen dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren in der Regel selber nicht vorhalten.

Der Ausfall dieser Einrichtungen oder auch nur eine Beeinträchtigung des dortigen Regelbetriebes aus den unterschiedlichsten Gründen zieht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach sich, weil dann die bei den Kommunen liegende Amtsaufgaben der tierschutzgerechten Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, Einziehungstieren und amtlichen Unterbringungstieren nicht mehr oder nur eingeschränkt geleistet werden kann.

Der finanzielle Rahmen der Tierschutzvereine ist bereits in Nicht-Krisenzeiten mit einer mehr als dünnen Kapazitäts- und Personalreserve ausgelegt und die Vereine werden es sich zukünftig nicht mehr leisten können, die öffentlichen Haushalte zu subventionieren, um die Verluste aus der amtlichen Verwahrung von Tieren mit Spendengeldern auszugleichen, da sich viele Kommunen verweigern, die Dienstleistung, die von ihnen in Anspruch genommen wird, kostendeckend zu begleichen.