50 Jahre ethisch basiertes Tierschutzgesetz – Reformen sind überfällig

Jedes Leben ist schützenswert!

Das Tierschutzgesetz wird 50! Bei der vollständigen Neuanlage des Tierschutzgesetzes im Jahr 1972 ist erstmalig von dem Grundsatz eines ethischen Tierschutzes ausgegangen worden. Der Paradigmenwechsel: das Gesetz schützt seitdem das Leben des Tieres als solches. Ausnahmen sollten lediglich im Rahmen der notwendigen Erhaltungsinteressen des Menschen zugelassen werden.

Dieses war der rechtliche Anspruch des Gesetzgebers – die praktische Wirklichkeit im Tierschutzrecht sieht heute anders aus. Defizite im Vollzug des Gesetzes verhindern die Umsetzung dieser Ziele heute mehr denn je!

Nach 50 Jahren sind wir in der Lebensrealität von Tieren, insbesondere von Nutztieren und bei Tierversuchen, weit von diesem Anspruch entfernt. Exzessive Ausnahmen ermöglichten beispielsweise unzählige und auch unnötige Tierversuche. Die Industrialisierung der landwirtschaftlich genutzten Tierhaltung und damit einhergehend die tierquälerischen Tiertransporte in Drittländer zum Beispiel nach Afrika, Asien oder der Transport von Saugkälbern sind nur die Spitze des Eisberges.

Wenn bei der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Aufschneiden des Hodensackes und das Herausreißen des Samenleiters für Gerichte im Vollzug des Tierschutzgesetzes keine erheblichen Schmerzen oder Leiden feststellbar sind, und der vernünftige Grund einem Tier Schmerzen zuzufügen als dehnbarer Begriff nach Beliebigkeit des Tiernutzers ausgelegt wird, dann konterkariert das den Anspruch des Tierschutzgesetzes von 1972.

Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. fasst zusammen: „Die Mütter und Väter des Tierschutzgesetzes hatten vor 50 Jahren hohe Ziele, deren Kinder und Enkel schafften mit interessengesteuerten Verordnungen und exzessiven Ausnahmeregelungen ein TierNutzgesetz. Tierquälerei wurde zum Kavaliersdelikt.“

Die drei Hauptforderungen seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. zu diesem Jubiläum sind

  • Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, mit dem alle Ausnahmen zur legalisierten Tierquälerei auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Überführung der Straftatbestände ins Strafgesetzbuch und damit in das Kernstrafrecht, um das Tierschutzstrafrecht aus seinem Schattendasein im Nebenstrafrecht zu holen und den Vollzug zu stärken.
  • Das Tierschutzgesetz als prüfungsrelevante Inhalte des Jurastudiums im Curriculum aufnehmen.