Landesregierung will das Jagdgesetz ändern

Ein Auslöser für die Änderung des Jagdgesetztes ist die Afrikanische Schweinepest. Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Änderungsentwurf zum Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Entscheidung fällt im September.

Der allgemeine Verfall gesellschaftlicher Werte schreitet auch in der Politik fort und macht auch vor den Grundwerten des Tierschutzes nicht halt. Das betont der Landestierschutzverband in einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes.

„Fast alle geplanten Änderungen gehen zu Lasten der Natur und der freilebenden Tierwelt. Sollten sie Gesetzeskraft erlangen, wäre das ein kultureller Rückschritt und unwürdig für eine Gesellschaft, die sich aus ethischen Gründen mehrheitlich von Tierquälerei abwendet“, so Dieter Ruhnke Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Die Änderungen des Jagdgesetzes sollen Hobbyjäger von grundlegenden Tierschutzauflagen befreien, wie z.B. den Muttertierschutz, der bisher in zivilisierten Gesellschaften als unantastbar gilt. Als Begründung wird die in Osteuropa ausgebrochene Schweinepest genutzt, obwohl keine der geplanten Änderung im Jagdgesetz geeignet ist, eine Seuche aufzuhalten oder zu verhindern. Es ist ein Lobbygeschäft mit der Angst“, sagt Ruhnke mit Blick auf die Praktiken der Fleischindustrie und der Hobbyjagd

Dieter Ruhnke
Vorsitzender