Horror Schlachthof

Der Landestierschutzverband begrüßt den Antrag der Grünen Landtagsfraktion „Tierschutzverstöße beim Schlachten verhindern“, der am Mittwoch in niedersächsischen Landtag eingebracht wird. Parallel fordert die AfD ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens – für Angehörige des islamischen Glaubens – und berufen sich auf das Staatsziel Tierschutz.

„Wenn Politik fordert, dass bestimmte Religionsgemeinschaften nicht betäubungslos schlachten sollen, dann ist es hilfreich, hier zunächst selbstkritisch vor der eigenen Türe zu kehren“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.

Ca. 80 Millionen Tiere werden in deutschen Schlachthöfen lebendig verbrüht oder zerteilt, weil die vorgeschriebene vorherige Betäubung nicht gewirkt hat bzw. falsch durchgeführt wurde. Hierbei erleiden die Tiere schwerste Qualen.

Angesichts dieser Zahlen kann es nicht länger den Schlachthofbetreibern in Eigenverantwortung überlassen werden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Schafe mit Ohrenmarken_Grüne Woche 2014
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Die betäubungslose Schlachtung ist nicht allein ein Thema bestimmter Glaubensrichtungen. „Wir sehen es als zwingende Aufgabe des Gesetzgebers an, durch entsprechende Verordnungen und Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Schlachttiere ohne schwere und vermeidbare Qualen getötet werden“, so Dieter Ruhnke.

Videoüberwachung in Schlachthöfen, die im Falle einer unwirksamen Betäubung die sofortige Einleitung erforderlicher Maßnahmen gewährleistet, kann ein geeignetes Mittel sein, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen zu verbessern.